Abschließende wissenschaftliche Begutachtung

Die abschließende wissenschaftliche Bewertung erfolgt durch Ihr Fachmentorat. In das abschließende Votum gehen die schriftliche Habilitationsleistung, die in der Zielvereinbarung festgelegten Leistungen, das Kolloquium und die externen Gutachten mit ein.

Mitarbeiter am Computer.

Die Begutachtung Ihrer Habilitationsleistungen

  • 2 Gutachten: 2 externen Personen, die nicht der LMU angehören, werden gebeten Ihre Habilitationsleistungen (also Habilitationsschrift aber auch Ihre Tätigkeiten in der Lehre) innerhalb von 2 Monaten zu begutachten. Die Auswahl der Begutachtenden erfolgt durch Ihr Fachmentorat.
  • Abschließendes Votum: die Mitglieder Ihres Fachmentorats werden gebeten, in einem gemeinsamen Votum zu Ihren Habilitationsleistungen Stellung zu nehmen, wobei sie die externen Gutachten, Ihre Habilitationsleistungen und die Ergebnisse Ihres Kolloquiums einbeziehen.
  • Das Fachmentorat übermittelt das abschließende Votum (DOCX, 181 KB) ans Dekanat.

  • Das Fachmentorat kann einmalig die Beseitigung von Mängeln fordern (max. 1 Jahr Frist), bevor die Lehrbefähigung festgestellt werden kann. Nach Ablauf der Frist stellt das Fachmentorat fest, ob die Mängel behoben sind.

  • Innerhalb von 4 Monaten nach Eingang des abschließenden Votums stimmt der erweiterte Fakultätsrat über die Feststellung der Lehrbefähigung ab. Kommt innerhalb dieser Frist kein Beschluss zustande, gilt die Lehrbefähigung ebenfalls als festgestellt.

Hier finden Sie die Termine der Fakultätsratssitzungen.